HD- und ED- OC(D)- Befundung digitaler Bilder

Was kennzeichnet „digitales Röntgen"?

Der Begriff „Digitale Radiographie (DR)" beschreibt die Projektionsradiographie mit digitalem Bildausgang.

Durch die Zerlegung des Bildentstehungsprozesses in Einzelschritte (Detektion, Verarbeitung, Speicherung und Präsentation) ergeben sich Vorteile im Vergleich mit konventionellen Film-Folien-Systemen:

  • Die Trennung von Detektor- und Darstellungsmedium eröffnet die Möglichkeit, durch eine leistungsfähige Nachverarbeitung die Bildinformation umfassender zu nutzen.
  • Über ein Netzwerksystem kann der Bilddatentransfer effizient realisiert werden. Die Bilddaten können in digitaler Form archiviert werden.

Als Nachteile der DR im Vergleich mit Film-Folien-Kombinationen sind höhere Kosten für Anschaffung und Unterhalt der Systeme sowie höhere Risiken der Artefakterzeugung und Unterdrückung befundrelevanter Bildinformationen durch die Wahl ungeeigneter Bildverarbeitungsparameter zu nennen.

Entscheidend für die Qualität der Abbildung sind

  • Detektoreigenschaften (Pixelgröße, Quanteneffizienz,...)
  • Einstelltechnik (Dosis, Raster)
  • Signalverarbeitung (Prozessierung)
  • Monitoreigenschaften

Die Leistungsfähigkeit des Gesamtsystems und damit seiner diagnostischen Eignung wird zudem durch die Leistungsmerkmale der Befundsstation, des Archivs und des Netzwerkes bestimmt.

Welche Anforderungen ergeben sich für die Monitorbefundung von HD- und ED-Aufnahmen?

Gegenstand der Begutachtung von HD- und ED-Aufnahmen ist die Bewertung anatomischer Merkmale sowie die morphometrische Analyse. Der Gutachter für HD- und ED-Aufnahmen muss folglich in der Lage sein, mit Hilfe der ihm zur Verfügung stehenden Befundungsstation subtile anatomische Strukturen zu erkennen sowie Vermessungen (Norbergwinkel) zuverlässig und reproduzierbar vorzunehmen.

Für die Bewertung digital erzeugter HD- und ED-Aufnahmen ergeben sich hieraus folgende Konsequenzen:

  • Die Bilddaten müssen vollständig (schließt u.a. Daten zu Besitzer und Tier mitein) sein und im DICOM-Format vorliegen, da nur so Gewähr besteht, dass die Daten der originalen Aufnahme zugeordnet werden können.
  • Die Befundsstation verfügt über einen DICOM-Viewer (Software zur Analyse von DICOM-Bildern). Mit diesem ist es auch möglich, den Norbergwinkel zu messen.
  • Die Befundsstation muss über einen hochauflösenden Monitor in ausreichender Größe verfügen.
  • Der Zeitaufwand für die Befundung steigt. Der höhere Aufwand resultiert dabei im Wesentlichen aus der Tatsache, dass die Daten in das System eingelesen werden müssen.

Drei Aspekte verdienen besondere Berücksichtigung:

  1. Nach unserem Kenntnisstand ist zum jetzigen Zeitpunkt kein DICOM-Viewer verfügbar, der eine Messung des Norbergwinkels zulässt (mit Einschränkung eFilm). Hilfskonstruktionen für die Winkelmessung sind denkbar (z.B. Ausdruck der Aufnahme auf Papier). Wir halten eine derartige Verfahrensweise allerdings für wenig praktikabel weil hierdurch der zeitliche und finanzielle Aufwand steigt.
  2. Es gibt kaum einen Viewer, der sämtliche DICOM Standards lesen kann und man kann keinem Befunder zumuten, sämtliche im Handel befindliche DICOM-Viewer anzuschaffen um alle möglichen Formate lesen zu können. Es liegt schließlich in der Entscheidung des Gutachters, welche Formate er elektronisch bearbeiten kann. (kann man dem untersuchenden TA oder dem Rassehunde Klub da Verantwortung zuschieben?)
  3. Die Kosten für einen Monitor, der für die Befundung von Röntgenaufnahmen geeignet ist (ohne dabei medizinischen Anforderungen zu entsprechen) liegen bei etwa 1000 Euro.

Welche Verfahrensweisen sind denkbar?

Grundsätzlich bleibt es bei der Regelung, dass Laserfilmausdrucke zur Befundung kommen. Die Qualität der Bilder muss mindestens den Qualitätsmerkmalen konventioneller Bilder entsprechen. Verkleinerungen auf 2/3 der Patientengröße sind für HD-Aufnahmen zulässig. ED-Aufnahmen müssen der tatsächlichen Objektgröße entsprechen (Originalgröße).

Abweichend hiervon können Einzelvereinbarungen (Gutachter – Klub, resp. einsendendem Tierarzt?) zur Bewertung digitaler Bilddaten getroffen werden, wenn sich der Gutachter in der Lage sieht, Bilder auf seinem System am Monitor auszuwerten.

Folgende Bedingungen müssen hierfür erfüllt sein:

  • Die Aufnahmen wurden mit einem digitalen Detektorssystem erzeugt. Gescannte Aufnahmen im DICOM-Format werden nicht akzeptiert.
  • Es erfolgt ausschließlich die Befundung von Bildern im DICOM-Format mit Hilfe einer geeigneten Software. (Andere Bildformate lassen eine Vermessung nicht zu, da die Kalibrierung fehlt).
  • Der Gutachter ist in der Lage, die Messung des Norbergwinkels vorzunehmen.
  • Die Befundungsstation verfügt über einen Monitor, der die folgenden Mindestanforderungen erfüllt: Bilddiagonale: 19 Zoll, Matrix: 1280 x 1024, Maximalkontrast: 400, Leuchtdichte: 250 cd/m2

Dr. Eberhard Ludewig
Universität Leipzig
Klinik für Kleintiere

Prof. Dr. Johann Lang
Universität Bern
Kleintierklinik – Diagnostische Radiologie

 

Leipzig und Bern, 15.09.2006