GESELLSCHAFT FÜR RÖNTGENDIAGNOSTIK
genetisch beeinflusster Skeletterkrankungen bei Kleintieren e.V.
Willkommen

Die Gesellschaft für Röntgendiagnostik genetisch beeinflusster Skeletterkrankungen bei Kleintieren e.V (GRSK) hat die Bekämpfung angeborener Skeletterkrankung bei Kleintieren zum Ziel.

Standardisierte Befundung von Röntgen- und CT-Aufnahmen zur Identifizierung von Zuchttieren mit in erster Linie Hüft-, Schulter- und Ellbogenerkrankungen ist dabei die Hauptaufgabe von Gutachtern und Gutachterinnen der Gesellschaft.

Neben dem Ziel der Qualitätssicherung von Röntgenbefundungen genetisch beeinflusster Skeletterkrankungen bei Kleintieren unterstützt die Gesellschaft Projekte der Kynologischen Forschung.

Zweck und Ziele

Zweck und Aufgabe der  Gesellschaft für Röntgendiagnostik genetisch beeinflusster Skeletterkrankungen bei Kleintieren e.V ( GRSK) und ihrer Mitglieder sind die Förderung der Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet der Röntgendiagnostik genetisch beeinflußter Skeletterkrankungen.

Die Gesellschaft bemüht sich im Rahmen ihrer Tätigkeit um Standardisierung und Qualitätssicherung der Röntgendiagnostik und wird ihre Unterstützung interessierten Verbänden und anderen Einrichtungen hinsichtlich der diagnostischen Möglichkeiten und deren Durchführung sowie der eventuell zu ergreifenden Selektionsverfahren anbieten.

Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenverordnung".

Der Satzungszweck wird insbesondere durch eigene Fortbildungsveranstaltungen und eigene wissenschaftliche Leistungen auf dem Gebiet der Röntgendiagnostik genetisch beeinflußter Skeletter­krankungen verwirklicht.

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mit­glieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 

(Auszug aus der Satzung)